Auswahlverfahren der Hochschulen

Das Auswahlverfahren der Hochschulen, abgekürzt AdH, teilweise auch nur Hochschulquote genannt, ist ein Auswahlverfahren, nach dem Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin sowie Tiermedizin und Pharmazie in Deutschland vergeben werden. Daneben kommen die Abiturbestenquote und die Zusätzliche Eignungsquote zur Anwendung.

Von den insgesamt verfügbaren Plätzen in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin sowie Tiermedizin und Pharmazie werden insgesamt 60% auf Grundlage des Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben

Die Hochschulen dürfen die Kriterien für ihr Auswahlverfahren selbst festlegen und sich dabei auch, im Unterschied zur Zusätzlichen Eignungsquote, auf die die Abiturdurchschnittsnote berufen. Im Fach Humanmedizin müssen sie jedoch wenigstens zwei weitere und in den Fächern Zahnmedizin und Tiermedizin wenigstens ein weiteres Kriterium berücksichtigen. Dabei sind in der Summe stets 100 Punkte zu erreichen, die sich auf unterschiedliche Testverfahren oder Qualifikationen aufteilen.

Die zur Anwendung kommenden Testverfahren gleichen dabei denen, die auch bei der Zusätzlichen Eignungsquote zum Einsatz kommen. Dies bedeutet:

Für Humanmedizin kommen der TMS, der HAM-Nat, der HAM-SJT und ein Interview in Betracht.

Im Studienfach Zahnmedizin wird neben dem TMS, dem HAM-Nat, dem HAM-SJT und einem Interview zusätzlich auch der HAM-Man berücksichtigt.

Für eine Bewerbung im Fach Tiermedizin wird ausschließlich der TMS berücksichtigt.

Für das Studium der Pharmazie werden der TMS, der PhaST sowie der HAM-Nat in der Zusätzlichen Eignungsquote berücksichtigt.

Darüber hinaus kannst Du bei Deiner Bewerbung auf einen Studienplatz in Deutschland im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen weitere Punkte bekommen, wenn Du über eine Anerkannte Berufsausbildung verfügst oder eine Anerkannte Berufstätigkeit in einem der anerkannten Berufe vorweisen kannst.

Weitere Punkte werden Dir im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen zugesprochen, wenn Du einen Anerkannten Dienste im fachlich einschlägigen Bereich abgeleistet hast oder einen Anerkannten Preise in einem bildungsbezogenen Wettbewerb vorweisen kannst.